Um besonders gefährliche Schadorganismen für den Wald frühzeitig zu entdecken, hat die Eidg. Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft WSL mit dem Bundesamt für Umwelt und fünf Pilotkantonen eine neue Überwachungsstrategie entwickelt. Dazu werden in ausgewählten Wald- und Stadtgebieten Bäume gezielt auf besonders gefährliche Organismen untersucht. Diese Überwachung wird ab 2025 schweizweit durchgeführt.
Was wird überwacht? | Wer ist an der Überwachung beteiligt? |
Gebietsüberwachung – was ist das? ¶
Die Gebietsüberwachung (GebUeb) ist eine spezifische Massnahme zum Schutz des Schweizer Waldes. In der GebUeb wird aktiv nach bestimmten Quarantäneorganismen gesucht – besonders gefährlichen Schadorganismen, die einen hohen ökonomischen, ökologischen und sozialen Schaden anrichten können (siehe auch Abschnitt Was wird überwacht?).
Auf ausgewählten Überwachungsflächen werden Fallen aufgestellt, die auf die Biologie der gesuchten Schadorganismen abgestimmt sind. Dazu werden die Bäume auf diesen Flächen regelmässig auf Anzeichen der Schadorganismen abgesucht. So können Aussagen über das Vorkommen dieser Organismen gemacht werden. Die GebUeb trägt damit zur Früherkennung bei. Sie hilft Quarantäneorganismen möglichst rasch zu entdecken und eine Bekämpfung einzuleiten. Auch wenn nichts gefunden wird, ist dies eine wichtige Information: man kann mit Bestimmtheit sagen, dass ein Gebiet befallsfrei ist.
In der Schweiz wird die Lage und Anzahl von Überwachungsflächen risikobasiert bestimmt (siehe auch Abschnitt Wo wird überwacht?).
Warum wird überwacht? ¶
Käfer in Verpackungsholz, Pilzsporen in Blumenerde und exotische Gartenpflanzen: Mit dem internationalen Warenhandel und Reiseverkehr gelangen immer mehr gebietsfremde Arten in die Schweiz. Als blinde Passagiere reisen gefährliche Insekten, Nematoden, Pilze, Bakterien oder Viren mit Pflanzen und Pflanzenteilen mit. Einige von ihnen können sowohl die einheimischen Pflanzen als auch wichtige Nutzpflanzen gefährden.
Sind solche Organismen erst einmal etabliert, ist deren Bekämpfung aufwendig – und entsprechend teuer. Deshalb werden diverse Massnahmen zur Verminderung des Einschleppungsrisikos und zur Früherkennung von Befällen in der Schweiz umgesetzt.
Welche Massnahmen trifft die Schweiz? ¶
Massnahmen gegen die Einfuhr, Etablierung und Ausbreitung von besonders gefährlichen Schadorganismen für den Wald:
1. Zur Verminderung des Einschleppungsrisikos:
- Einfuhrverbote
- Einfuhrbedingungen (z. B. ISPM 15, Pflanzengesundheitszeugnis für Drittstaaten und Pflanzenpass für EU-Mitgliedsstaaten)
- Einfuhrkontrollen
2. Zur Entdeckung einer Einschleppung:
- Risikobasierte Kontrollen der Betriebe, die für den Pflanzenpass zugelassen sind
- Risikobasierte Kontrollen der Betriebe, die Pflanzen, Pflanzenmaterial oder Holzverpackungsmaterial einführen
3. Zur Früherkennung eines Befalls:
- Überwachung im Rahmen der täglichen Arbeiten (z.B. Grünflächenpflege, Forstarbeiten)
- Gebietsüberwachung GebUeb
- Weitere spezifische risikobasierte Überwachungen (z. B. zur Abklärung des Vorkommens eines Organismus in einer bestimmten Region)
Der Sensibilisierung der verschiedenen Zielgruppen (z.B. Reisende, forstberufliches Umfeld, Öffentlichkeit) kommt eine wichtige Rolle zu: Jede Person kann zum Schutz des Waldes vor besonders gefährlichen Schadorganismen beitragen (siehe auch Abschnitt Was kann jede und jeder tun?).