Wer ist an der Überwachung beteiligt? ¶
Die Umsetzung der Gebietsüberwachung GebUeb ist ein erfolgreiches Beispiel einer schweizweiten Kooperation. Ein spezieller Dank gilt den Pilotkantonen (2020 bis 2025), die Testflächen eingerichtet und betreut haben: von 2020 bis 2022 BS, BL, GR, TI, VD und ZH, sowie ab 2023 AG, LU, NE, SO, VS und ZG.
WSL
Von der WSL sind drei Gruppen der Facheinheit Waldgesundheit und biotische Interaktionen involviert: Waldschutz Schweiz, Phytopathologie und Waldentomologie. Die WSL ist für die wissenschaftlich-technischen Belange der Pflanzengesundheit im forstlichen Bereich zuständig.
BAFU
Das Bundesamt für Umwelt ist im Rahmen des EPSD für die waldrelevanten Belangen der Pflanzengesundheit auf nationaler Ebene zuständig. Es gibt der WSL den Auftrag, die wissenschaftlichen und organisatorischen Belange der GebUeb zu entwickeln.
Eidgenössischer Pflanzenschutzdienst EPSD
Der EPSD hat die Aufgabe, die Einschleppung und Verbreitung von Pflanzenkrankheiten und -schädlingen zu verhindern. Der EPSD wird vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) und vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) gemeinsam betrieben. Das BAFU ist für den Schutz des Waldes und das BLW für den Schutz der landwirtschaftlichen Nutzpflanzen zuständig.
Kantone
Kantonale Waldschutzbeauftragte setzen die Überwachung auf den Flächen um.
Was tut die WSL? ¶
Drei Gruppen der Forschungseinheit Waldgesundheit und biotische Interaktionen (Waldschutz Schweiz, Phytopathologie und Waldentomologie) sind involviert:
- Organisation der GebUeb allgemein (Methoden und Abläufe).
- Monatliche Lieferungen an Kantone und Unterstützung bei der Flächenwahl und dem Aufstellen der Fallen.
- Zur Verfügung stellen einer web-basierten Plattform zur Datenaufnahme.
- Empfang der Proben, Sortierung und Bestimmung der Insektenproben.
- Auswertung der Daten und gegebenenfalls Meldung von Quarantäneorganismen.
- Bereitstellung von Informationsdokumenten wie Factsheets und Handbücher.
- Filterung der Fallenflüssigkeit und genetische Analyse der Proben.
- Morphologische und molekulare Bestimmungen von Insekten.
- Publikation des BAFU-Jahresberichts (Link zu den Publikationen) als Einblick in die Resultate der Überwachung.
- Weiterentwicklung der Überwachungsmethoden nach neuen wissenschaftlichen Standards.
- Beteiligung bei der Entwicklung des Moduls zur Gebietsüberwachung der Vollzugshilfe Waldschutz des BAFU.
Was kann jede und jeder tun? ¶
Sie müssen keinen Wald besitzen, um zu diesen Anstrengungen beizutragen. Mit diesen Massnahmen tragen Sie dazu bei, das Einschleppungsrisiko zu reduzieren und die Verschleppungen von Organismen zu vermeiden.
- Informieren Sie sich über gefährliche Schadorganismen und beobachten Sie ihre Umgebung. Informationen finden Sie bei Waldschutz Schweiz (Wald) oder beim Bundesamt für Umwelt (BAFU).
- Verzichten Sie auf exotische Pflanzen für Ihren Garten und kaufen Sie Pflanzen mit Pflanzenpass oder einem Pflanzengesundheitszeugnis.
- Entsorgen Sie Gartenabfälle via Grüngutabfuhr. Deponieren Sie sie keinesfalls im Wald.
- Nehmen Sie keine pflanzlichen Souvenirs aus den Ferien mit nach Hause.
- Reinigen Sie die Wanderschuhe nach den Ferien gründlich, bevor Sie in der Schweiz wieder zum Einsatz kommen.
Wo finde ich mehr Informationen? ¶
- Informationen des Bundesamtes für Umwelt (BAFU)
- Merkblätter von Waldschutz Schweiz zu den wichtigen Quarantäneorganismen
- Jahresbericht bezüglich besonders gefährlichen Schadorganismen zuhanden des Bundesamtes für Umwelt BAFU