Organismen und Methoden

Was wird überwacht?

Die Überwachungsflächen werden regelmässig auf acht Organismen abgesucht. Dabei handelt es sich um sechs prioritäre Quarantäneorganismen (prioQO) und zwei Quarantäneorganismen (QO). 
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Besonders gefährliche Schadorganismen (bgSO) sind in verschiedenen Kategorien eingeteilt: prioritäre Quarantäneorganismen, Quarantäneorganismen, potenzielle Quarantäneorganismen, Schutzgebiet-Quarantäneorganismen und geregelte nicht-Quarantäneorganismen. All diese Organismen sind gebietsfremd, weisen ein sehr hohes Schadenspotential auf und kommen je nach Kategorie noch gar nicht oder nur begrenzt in der Schweiz vor.

In der Schweiz sind die allgemeinen Massnahmen zum Schutz vor bgSO in der Pflanzengesundheitsverordnung (PGesV) geregelt. In den Anhängen der Verordnung des WBF und des UVEK zur Pflanzengesundheitsverordnung (PGesV-WBF-UVEK) sind die einzelnen bgSO sowie ihre Kategorien aufgeführt. 

  • QO: ein besonders gefährlicher Schadorganismus (bgSO), der in der Schweiz nicht oder nur lokal auftritt und gegen den durchführbare und wirksame Massnahmen zur Verfügung stehen, mit denen sich die Einschleppung und die Verbreitung verhindern und die von ihm ausgehenden Schäden mindern lassen (Definition gemäss Art. 4 PGesV).
  • prioQO:ein QO, bei dem Vorsorge- und Bekämpfungsmassnahmen am dringendsten sind, da er das Potenzial hat, schwerwiegendste wirtschaftliche, soziale und ökologische Schäden im Gebiet der Schweiz oder der EU zu verursachen (Definition gemäss Art. 4 PGesV).

Wo wird überwacht?

Nach einer fünfjährigen Pilot- und Erweiterungsphase (2020-2024) findet die Gebietsüberwachung GebUeb ab 2025 in 16 Kantonen auf 75 Flächen statt. Es sind Flächen mit mindestens 25 Bäume einer ausgewählten Baumart auf 1 Hektar. Sie liegen in Städten oder in stadtnahen Wäldern, da Quarantäneorganismen in den meisten Fällen durch menschliche Aktivitäten wie den Warenhandel eingeschleppt werden. Die Überwachung wird risikobasiert durchgeführt. Das heisst konkret, dass man dort sucht, wo gemäss einem Modell die höchste Wahrscheinlichkeit besteht, dass ein besonders gefährlicher Schadorganismus eingeschleppt wird oder sich etablieren kann. Da dieses Risiko nicht überall in der Schweiz gleich hoch ist, betreuen nicht alle Kantone solche Überwachungsflächen.  

Wie wird überwacht?

Die kantonalen Waldschutzbeauftragten suchen sämtliche Bäume auf Befallssymptome ab und betreuen Fallen für Insekten und Pilzsporen. WSL-Forschende bestimmen danach die gefundenen Organismen und der Eidgenössische Pflanzenschutzdienst (EPSD) meldet die Resultate der Gebietsüberwachung anschliessend jährlich an die Europäische Kommission. Dazu hat sich die Schweiz im Rahmen des Agrarabkommens mit der Europäischen Union (EU) verpflichtet. Alle Länder der EU und der Europäischen Freihandelszone EFTA, also neben der Schweiz auch Island, Liechtenstein und Norwegen, führen eine ähnliche Gebietsüberwachung in ihren Ländern durch.

Die Saison der Gebietsüberwachung beginnt im Mai und endet im September.
Verwendete Methoden:

  • Symptomaufnahmen: Visuelle Inspektion von Bäumen nach typischen, schadenbedingten Symptomen.
  • Deltafallen mit spezifischem Lockstoff für den Sibirischen Seidenspinner (Dendrolimus sibiricus).
  • Grüne Trichterfallen mit Breitspektrum-Lockstoff für den Birkenprachtkäfer (Agrilus anxius) und den Eschenprachtkäfer (Agrilus planipennis).
  • Schwarze Trichterfallen mit Breitspektrum-Lockstoff für den Asiatischen Laubholzbockkäfer (Anoplophora glabripennis), den Citrusbockkäfer (Anoplophora chinensis) und Käfer der Gattung Monochamus (Vektoren des Kiefernholznematoden (Bursaphelenchus xylophilus)).
  • Analyse der Fangflüssigkeit von Trichterfallen für den Nachweis des Pechkrebses der Föhre (Fusarium circinatum) sowie Analyse der Fangflüssigkeit von Trichterfallen und Sporenfallen für den Nachweis des Plötzlichen Eichentodes (Phytophthora ramorum).

Fallentypen

Schwarze Trichterfalle
 Nachweis des Asiatischen Laubholzbockkäfers, des Citrusbockkäfers und Käfer der Gattung Monochamus mit einem Breitspektrum Lockstoff. Analyse der Fangflüssigkeit von schwarzen Trichterfallen für den Nachweis des Pechkrebses der Föhre an Föhrenstandorten und des Plötzlichen Eichentodes an Laubholzstandorten. 

Grüne Trichterfalle
Nachweis des Birkenprachtkäfers und des Eschenprachtkäfers mit einem Breitspektrum Lockstoff auf Birken- bzw. Eschenstandorten. Analyse der Fangflüssigkeit von grünen Trichterfallen für den Nachweis des Pechkrebses der Föhre und des Plötzlichen Eichentodes. 

Deltafalle
Nachweis des sibirischen Seidenspinners mit spezifischem Lockstoff. 

Sporenfalle
Nachweis des Plötzlichen Eichentodes (Phytophthora ramorum) auf Lärchenstandorten und zusätzlich des Pechkrebses der Föhre.