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Waldschutz SchweizQuarantäneorganismen

Besonders gefährliche Schadorganismen

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Besonders gefährliche Schadorganismen (bgSO) sind Organismen, die bei einer Einschleppung und Verbreitung grosse wirtschaftliche, soziale oder ökologische Schäden anrichten können. Diese Schadorganismen sind gesetzlich geregelt und der Umgang mit solchen Schadorganismen ist in den Anhängen der Verordnung des WBF und des UVEK zur Pflanzengesundheitsverordnung und in der Verordnung des BAFU über phytosanitäre Massnahmen für den Wald (VpM-BAFU) des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) zu finden.

  

BgSO sind gemäss PGesV in folgende Kategorien unterteilt: Quarantäneorganismen (QO, inklusive prioritäre Quarantäneorganismen [prioQO]), potentielle Quarantäneorganismen (potQO), Schutzgebiet Quarantäneorganismen (SchutzgebietQO) und geregelte nicht-Quarantäneorganismen (GNQO).

QO - Ein bgSO, der in der Schweiz nicht auftritt oder nicht weit verbreitet ist, der die Kriterien nach Anhang 1 Ziffer 1 der PGesV erfüllt und gegen den durchführbare und wirksame Massnahmen zur Verfügung stehen, mit denen sich die Einschleppung und Verbreitung verhindern und die von ihm ausgehenden Schäden mindern lassen (Art. 4 PGesV).

 

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